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DDR-Zonengrenze

Im Oktober 1990, als die Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze erstmalig frei zugänglich waren, machten wir einen Ausflug in die Umgebung der ehemaligen Bahn- und Straßenübergänge bei Probstzella und Hirschberg

Eine kleine Auswahl von Wachturmtypen

Schneise, Metallgitterzaun und befestigter Streifen für Kontrollfahrten durchschnitten die Wälder ohne Rücksicht auf landschaftliche Gegebenheiten

In der Nähe von Blankenberg wurde die Grenze auf originelle Weise überwunden. Kinder betrieben neben der zerstörten Brücke eine einfache Fähre, auf der man  für 50 Pfennig auf einem alten Sofasessel sitzend über die Saale befördert wurde

Am Autobahnübergang Rudolphstein mußte man bei der Reise in die DDR in diesen Kontrollgassen jedesmal eine nervenaufreibende Kontrolle über sich ergehen lassen. Nachdem man sich mindestens sechs Wochen vorher ein Einreisevisum besorgt hatte, mußte man noch mit ein bis zwei Stunden Wartezeit an der Grenze rechnen. Was für ein Gefühl, als wir plötzlich flott durchfahren konnten.

Zur Erinnerung an die heute kaum noch vorstellbaren Bedingungen, unter denen man von Deutschland nach Deutschland reiste, zitiere ich hier Ausschnitte aus einem Merkblatt des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen aus dem Jahr 1982.

Die DDR hat die Zahl der Anlässe für Reisen in dringenden Familienangelegenheiten erweitert. DDR-Bürger unterhalb des Rentenalters können danach bei folgenden Anlässen Reisegenehmigungen in die Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) erhalten.
     Bei Geburten, Taufen, Konfirmationen, Erstkommunionen, Jugendweihen, standesamtlichen und kirchlichen Trauungen sowie entsprechenden Jubiläen (25., 50., 60., 65., 70., 75. und jeder weitere Geburtstag), lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefällen.

Für Besuche bei Verwandten und Bekannten in der DDR muß der “Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums” von den Gastgebern in der DDR beantragt werden, und zwar spätestens vier Wochen vor dem Reisetermin.

Bewohner grenznaher Städte und Landkreise der Bundesrepublik Deutschland können in der DDR Mehrfach-Berechtigungsscheine beantragen, mit denen sie jeweils neun Tagesbesuche innerhalb eines Vierteljahres in grenznahen Kreisen der DDR machen können. Dreißig Besuche im Jahr sind insgesamt möglich, wobei die DDR jeweils wieder vor Mitternacht verlassen werden muß.

Es ist nicht einfach für Jugendliche aus der Bundesrepublik, mit Jugendlichen aus der DDR zusammenzukommen. Nur in vereinzelten Fällen kommt es hier zu offiziellen Einladungen von Institutionen und Verbänden in der DDR an Jugendeinrichtungen und Einrichtungen hier, mit denen man eine Reise in die DDR machen kann.

Die Aufenthaltsgenehmigung als Tourist gilt im allgemeinen nur für denjenigen der vierzehn Bezirke der DDR, in dem das jeweils gebuchte Hotel oder der jeweils gebuchte Campingplatz liegen.

Wenn sie in die DDR reisen, sollten Sie bei einem Besuch auch bei Ihren engsten Verwandten nicht vergessen, daß Sie sich in einem anderen Staat mit einem von uns völlig verschiedenen Gesellschaftssystem befinden. Sie können sich ein eigenes Urteil über die Verhältnisse in beiden deutschen Staaten machen, Ihre Verwandten sind jedoch, wenn sie jünger sind, nicht in der Lage, sich durch eigene Erfahrung ein Urteil über die Bundesrepublik Deutschland zu bilden, weil sie keine Gelegenheit zu Reisen in die Bundesrepublik oder ins westliche Ausland haben. In dieser Situation ist oft für beide Seiten entsprechendes Taktgefühl notwendig.

An der Grenze bekommen Sie gegen Vorlage Ihres Berechtigungsscheins das Einreisevisum. Am Übergang müssen Sie auch eine “Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel” ausfüllen, was Sie mit großer Sorgfalt tun sollten, um sich vor Beanstandungen oder Beschlagnahme und hohen Strafen zu schützen.

Für jeden Aufenthaltstag in der DDR müssen Sie seit dem 13. Oktober 1980 mindestens 25 DM in Mark der DDR eintauschen. --- Sie müssen Ihren Mindestumtausch vorgenommen haben, bevor Sie sich beim Volkspolizei-Kreisamt anmelden. Die Umtauschquittungen bewahren Sie bitte bis zur Ausreise aus der DDR sorgfältig auf.

Die Mitnahme von Mark der DDR  bei der Einreise nach Ost-Berlin und in die DDR ist nicht erlaubt und wird von der DDR mit schweren Strafen  geahndet.

Gebrauchte Gegenstände (außer Textilien und Schuhen) dürfen Sie nicht in die DDR einführen! --- Tonbänder und Tonkassetten dürfen Sie nicht ein- oder ausführen.

Haben Sie in der DDR Geschenke erhalten oder Gegenstände gekauft, so müssen Sie diese an der Grenze in die “Erklärung über mitgeführte Gegegenstände und Zahlungsmittel” eintragen. Die Mitnahme von Geschenken im Gesamtwert von 100 Mark der DDR ist je Person gebührenfrei. Überschreiten Sie diese Wertgrenzen, so müssen Sie Gebühren zahlen. --- Reisegebrauchsgegenstände zu verschenken kann Ihnen bei der Ausreise auch Probleme bringen.

Besucher aus der DDR bringen in der Regel nur 15  DM mit und dürfen nach den DDR-Devisenvorschriften im Bundesgebiet und in Berlin (West) kein Geld umtauschen. Sie sind auf die Hilfe und Unterstützung ihrer Gastgeber angewiesen.