Die DDR hat die Zahl der Anlässe für Reisen in dringenden Familienangelegenheiten
erweitert. DDR-Bürger unterhalb des Rentenalters können danach bei folgenden Anlässen Reisegenehmigungen in die Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) erhalten. Bei Geburten, Taufen,
Konfirmationen, Erstkommunionen, Jugendweihen, standesamtlichen und kirchlichen Trauungen sowie entsprechenden Jubiläen (25., 50., 60., 65., 70., 75. und jeder weitere Geburtstag), lebensgefährliche Erkrankungen und
Sterbefällen. Für Besuche bei Verwandten und Bekannten in der DDR muß der “Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums” von den Gastgebern in der DDR beantragt werden, und zwar spätestens vier Wochen vor dem
Reisetermin. Bewohner grenznaher Städte und Landkreise der Bundesrepublik Deutschland können in der DDR Mehrfach-Berechtigungsscheine beantragen, mit denen sie jeweils neun Tagesbesuche innerhalb eines Vierteljahres
in grenznahen Kreisen der DDR machen können. Dreißig Besuche im Jahr sind insgesamt möglich, wobei die DDR jeweils wieder vor Mitternacht verlassen werden muß. Es ist nicht einfach für Jugendliche aus der
Bundesrepublik, mit Jugendlichen aus der DDR zusammenzukommen. Nur in vereinzelten Fällen kommt es hier zu offiziellen Einladungen von Institutionen und Verbänden in der DDR an Jugendeinrichtungen und Einrichtungen
hier, mit denen man eine Reise in die DDR machen kann. Die Aufenthaltsgenehmigung als Tourist gilt im allgemeinen nur für denjenigen der vierzehn Bezirke der DDR, in dem das jeweils gebuchte Hotel oder der jeweils
gebuchte Campingplatz liegen. Wenn sie in die DDR reisen, sollten Sie bei einem Besuch auch bei Ihren engsten Verwandten nicht vergessen, daß Sie sich in einem anderen Staat mit einem von uns völlig verschiedenen
Gesellschaftssystem befinden. Sie können sich ein eigenes Urteil über die Verhältnisse in beiden deutschen Staaten machen, Ihre Verwandten sind jedoch, wenn sie jünger sind, nicht in der Lage, sich durch eigene
Erfahrung ein Urteil über die Bundesrepublik Deutschland zu bilden, weil sie keine Gelegenheit zu Reisen in die Bundesrepublik oder ins westliche Ausland haben. In dieser Situation ist oft für beide Seiten
entsprechendes Taktgefühl notwendig. An der Grenze bekommen Sie gegen Vorlage Ihres Berechtigungsscheins das Einreisevisum. Am Übergang müssen Sie auch eine “Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel”
ausfüllen, was Sie mit großer Sorgfalt tun sollten, um sich vor Beanstandungen oder Beschlagnahme und hohen Strafen zu schützen. Für jeden Aufenthaltstag in der DDR müssen Sie seit dem 13. Oktober 1980 mindestens 25
DM in Mark der DDR eintauschen. --- Sie müssen Ihren Mindestumtausch vorgenommen haben, bevor Sie sich beim Volkspolizei-Kreisamt anmelden. Die Umtauschquittungen bewahren Sie bitte bis zur Ausreise aus der DDR
sorgfältig auf. Die Mitnahme von Mark der DDR bei der Einreise nach Ost-Berlin und in die DDR ist nicht erlaubt und wird von der DDR mit schweren Strafen geahndet. Gebrauchte Gegenstände (außer Textilien
und Schuhen) dürfen Sie nicht in die DDR einführen! --- Tonbänder und Tonkassetten dürfen Sie nicht ein- oder ausführen. Haben Sie in der DDR Geschenke erhalten oder Gegenstände gekauft, so müssen Sie diese an der
Grenze in die “Erklärung über mitgeführte Gegegenstände und Zahlungsmittel” eintragen. Die Mitnahme von Geschenken im Gesamtwert von 100 Mark der DDR ist je Person gebührenfrei. Überschreiten Sie diese Wertgrenzen, so
müssen Sie Gebühren zahlen. --- Reisegebrauchsgegenstände zu verschenken kann Ihnen bei der Ausreise auch Probleme bringen. Besucher aus der DDR bringen in der Regel nur 15 DM mit und dürfen nach den
DDR-Devisenvorschriften im Bundesgebiet und in Berlin (West) kein Geld umtauschen. Sie sind auf die Hilfe und Unterstützung ihrer Gastgeber angewiesen. |